Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertrag 

Verträge zwischen dem Künstler (Sascha Jelinek alias Dj EDGA) und dem Auftraggeber entstehen durch – Annahme/Bestätigung des schriftlichen Angebotes per schriftlicher Zusage (Booking - Vertrag) und erbringen der Anzahlung.

2. Rücktritt

Ein Rücktritt seitens des Künstlers (Sascha Jelinek alias Dj EDGA) ist möglich durch: Technisch bedingte Ausfälle oder andere wichtige Gründe wie z.B. Krankheit, Unfall, Tod etc. In diesem Falle 
wir der Vertrag ungültig bzw. wird ein Ersatz gesucht. 

 3. Haftung 

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den Künstler (Sascha Jelinek alias Dj EDGA) verursacht worden ist. Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Auftraggeber. Sofern der Künstler (Sascha Jelinek alias Dj EDGA) durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter (Veranstaltungsort), Stromausfall- oder Stromschwankungen ect.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

4. Technik

4.1) Buchung mit Technik:
Der Stromanschluss muss sich in der Nähe des Künstlers (Sascha Jelinek alias Dj EDGA) bzw. dessen geplanten Auftrittsortes befinden und sicherheitstechnischen Vorschriften entsprechen. An diesem Stromkreis dürfen, außer den Geräten des Künstlers, keine anderen Geräte (Kühlung, Fritteuse, Beleuchtung, …) angeschlossen sein. Die Leistung der verwendeten Stromkreise muss mind. 16 Ampere bei 230 Volt betragen. Für etwaigen Stromausfall und damit verbundener Auftrittsunterbrechung bzw. Auftrittsbeendigung und/oder Beschädigung an der Technik ist der Veranstalter, sohin der Auftraggeber, verantwortlich und liegt es in seiner Sphäre. Der Entgeltanspruch des Auftragnehmers bleibt diesfalls in voller Höhe aufrecht, es sei denn er hat die Störung grob schuldhaft verursacht.

4.2)
Buchungen ohne Technik:
Wird der Künstler (Sascha Jelinek alias Dj EDGA) ohne Technik vom Auftraggeber gebucht, ist der Auftraggeber vor Ort für die Ausführbarkeit des Auftritts verantwortlich. Hausanlage oder gemietetes Equipment muss zumindest dem Stand der Technik entsprechen und funktionsfähig sein. Bei einem Ausfall des Auftritts wegen unzureichender Technik ist diesfalls allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Entgeltanspruch des Auftragnehmers bleibt jedenfalls in voller Höhe aufrecht, eine Minderung des Betrags ausschließlich vom Künstler (Sascha Jelinek alias Dj EDGA) möglich und muss im Vorfeld schriftlich festgehalten werden.

4.3) Buchung mit größerer Technik:
Sollte eine größere Eventtechnik gewünscht werden als vom Künstler (Sascha Jelinek alias Dj EDGA) angeboten, oder eine Größere Eventtechnik erforderlich sein, werden dem Auftraggeber die Mehrkosten dafür zusätzlich verrechnet. Die Kosten berechnen sich dabei aus der zusätzlichen Technik, dem Transport, sowie dem notwendigen Mehraufwand seitens des Künstlers (Sascha Jelinek alias Dj EDGA) und werden in voller Höhe, dem Auftraggeber berechnet.

5. Zahlungen 

5.1) Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an den Künstler (Sascha Jelinek alias Dj EDGA) direkt vorzunehmen. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
Barzahlung / Überweisung.
 

5.2) Mit der geleisteten Anzahlung (in der Höhe von 100,- €), ist der vereinbarte Termin für Sie gesichert. 

Wird der Termin von Kundenseite abgesagt, verfällt die geleistete Anzahlung, siehe folgende Aufschlüsselungen dazu: 

Sollte die Veranstaltung abgesagt werden, sind folgende Beträge trotzdem zu zahlen, Anzahlung mit eingerechnet: 

Absage bis 30 Tage vor Veranstaltung 100,-€ (Anzahlung) 

Absage bis 14 Tage vor Veranstaltung 25% der Festgage. 

Absage bis 5 Tage vor Veranstaltung 50% der Festgage. 

Absage am selben Tag der Veranstaltung 100% der Festgage. 

Eine Reduktion der Stornokosten liegt jedenfalls im Ermessen des Künstlers (Sascha Jelinek alias Dj EDGA). 


5.3) Pauschale bei längerer Anfahrt 

Bei einer längeren Anfahrt, fallen Mehrkosten für den Auftraggeber an. Der Künstler (Sascha Jelinek alias Dj EDGA) informiert den Auftraggeber im Vorfeld über die Höhe der Mehrkosten in Form einer Pauschale. Die Höhe dafür liegt im Ermessen des Künstlers (Sascha Jelinek alias Dj EDGA) und ist abhängig von Anfahrtsdauer, Wegstrecke sowie möglicher Nächtigung vor Ort. 

Selbstverständlich bekommen Sie für meine Dienstleistung eine Rechnung ohne Steuer nach Kleinunternehmerregelung.
 
Scheck oder Kreditkartenzahlung ist nicht möglich. 

6. Spielzeit 

6.1) Aufführungsdauer: 

Als Aufführungsdauer ist die vertraglich bestimmte Zeit zwischen Beginn- und Endzeit zu verstehen. Der gebuchte Künstler (Sascha Jelinek alias Dj EDGA) verpflichtet sich, sich während der gesamten Aufführungsdauer vor Ort aufzuhalten. Der Künstler (Sascha Jelinek alias Dj EDGA) behaltet sich das Recht vor, pro 50 Minuten Spielzeit 10 Minuten Pause in Anspruch zu nehmen. Bei Inanspruchnahme einer Pause hat er jedoch dafür Sorge zu tragen, dass der Ablauf des Auftrags nicht gestört wird. 

6.2) Unterbrechungen, Veränderungen der Aufführungsdauer: 

Eine Unterbrechung oder Verzögerung der Aufführung seitens des Auftraggebers (Umbaupausen, Ansprachen, Verlosungen, Spiele, Einlagen, etc.) führt in keinem Fall zur Verlängerung der vereinbarten Aufführungsdauer. Beginn- und Endzeit bleiben hiervon unberührt. Sollte seitens des Auftraggebers kurzfristig ein früherer Beginn gewünscht werden oder dieser notwendig sein (zB.: früheres Gästeeintreffen), so verlängert sich die Gesamtausführungsdauer (die Endzeit bleibt bestehen). Der Künstler (Sascha Jelinek alias Dj EDGA) hat in diesem Fall Anspruch auf zusätzliche Abgeltung der (nachträglich) verlängerten Aufführungsdauer. 

6.3) Vereinbarung einer Verlängerung:
Wird seitens des Auftraggebers eine Verlängerung über die gebuchte Dauer hinaus gewünscht, so wird diese mit dem vertraglich vereinbarten Stundensatz in der Höhe von EUR 90,-€ netto für Verlängerungen verrechnet (Abrechnung pro angefangene Stunde). 

7. Teilnehmeranzahl 

7.1) Der zwischen den Vertragsparteien abgeschlossene Vertrag kommt mit einer Teilnehmeranzahl bis zu 200 Personen zustande. Selbst wenn an der vom Auftraggeber geplanten Veranstaltung nur ein Teilnehmer – aus welchen Gründen auch immer – anwesend sein sollte/dürfte, so hat der Künstler (Sascha Jelinek alias Dj EDGA) Anspruch auf sein volles Entgelt. Behördliche Beschränkungen der Teilnehmeranzahl liegen nicht in der Sphäre des Künstlers (Sascha Jelinek alias Dj EDGA) und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7.2) Sollte der Auftraggeber Vorhaben mit einer größeren Personenanzahl zu feiern und benötigt dadurch eine Größere Eventtechnik, so ist der Punkt 4.3 zu berücksichtigen und ist vor dem Abschließen eines Vertrags mit dem Künstler (Sascha Jelinek alias Dj EDGA) schriftlich und als Zusatz im Vertrag zu fixieren. 

8. Landesspezifische Veranstaltungsgesetze 

8.1.) Der Auftraggeber gilt als Veranstalter im Sinne des jeweiligen Veranstaltungsgesetzes, hat sämtliche Pflichten in seiner Funktion als Veranstalter zu erfüllen und den Künstler (Sascha Jelinek alias Dj EDGA) diesbezüglich Schad- und klaglos zu halten. 

8.2.) Auf eine allfällige Anmeldepflicht der Veranstaltung wird hiermit hingewiesen, bei Nicht Anmeldung trifft den Künstler (Sascha Jelinek alias Dj EDGA) keine Schuld und er kann dafür nicht haftbar gemacht werden, die Anmeldung liegt im vollen Ausmaß beim Auftraggeber und muss von diesem, wenn notwendig, durchgeführt werden. 

9. AKM 

Alle anfälligen Gebühren für die AKM werden vom Auftraggeber getragen und direkt an die AKM abgeführt. 

10. Rechtswahl, Gerichtsstand, Sprache 

10.1.) Die Vertragsparteien vereinbaren die Geltung des österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. 

10.2.) Die Vertragsparteien vereinbaren für sämtliche Rechtstreitigkeiten, die Zuständigkeit österreichischer Gerichte. Als örtlich zuständig gilt jenes Gericht, in dessen Sprengel des Künstlers (Sascha Jelinek alias Dj EDGA) seinen Sitz (derzeit in 1230 Wien) hat. 

10.3) Als Vertragssprache gilt die deutsche Sprache. 

11. Schlussbestimmungen 

11.1.) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie mit dem Künstler (Sascha Jelinek alias Dj EDGA) schriftlich vereinbart werden. 

11.2.) Allfällige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich Gegenteiliges vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Auftraggebers durch den Künstler (Sascha Jelinek alias Dj EDGA) bedarf es nicht. 



Stand, Wien am 16.02.2025